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Ihr Anwalt für Mietrecht und Wohnungs­eigentums­recht.

Ansprüche einfordern, Spielräume nutzen.

Mietverhältnisse über Wohnraum sind in den meisten Fällen durch vorgefertigte Verträge abgeschlossen. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich Schönheitsreparaturen, Mietminderung, Betriebskosten, etc. sind weitgehend durch Gesetze geregelt. Die Auslegung und die Wirksamkeit der zusätzlich eingefügten Vertragsklauseln hingegen  führen immer wieder zu bösen Überraschungen und heftigem Streit. Eine schnelle und wirksame Konfliktlösung durch eine erfahrene Rechtsvertretung kann in diesen Fällen am besten dafür sorgen, dass keine tieferen, unüberwindbaren Gräben zwischen Mietern und Vermietern entstehen und das Mietverhältnis dauerhaft geschädigt ist.

Im Gewerberaum-Mietrecht gibt es einen erheblichen Spielraum, den die Parteien schon bei der Erstellung eines Vertrages nutzen können und sollten. Je genauer und abgesicherter dieses Vertragsverhältnis ist, desto geringer ist das Risiko eines Streits für beide Parteien.

Zudem beraten und vertreten wir Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften bei Streitigkeiten über ihre Rechte und Pflichten. Gute zu wissen: Das Wohnungseigentumsrecht hat 2007 eine umfassende Reform erfahren, welche umfangreiche Änderungen in der Rechtsprechung der Gerichte zur Folge hatte. SOTH hat sich auf diesem Gebiet genau umgeschaut, kennt die gesetzlichen Feinheiten und weiß mit Gerichtsbarkeit umzugehen.

Auf diesem Gebiet sind wir für Sie tätig:

  • Wohnraummietrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern, Mietern, Wohnungseigentumsver­waltungen und Wohnungseigentümern

Ihr Ansprechpartner im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Robert Goettsche

Kontakt

SOTH
Rechtsanwälte – Fachanwälte Partnerschaft mbB

Ochsenzoller Straße 179
22848 Norderstedt

Telefon: 040 – 53 43 23 – 0
Telefax: 040 – 53 43 23 – 99
info@soth.de

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