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Ihr Anwalt für Baurecht und Architektenrecht.

Das sichere Fundament.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Baurecht zu einem Fachgebiet entwickelt, das in seiner Komplexität umfassende Kenntnisse der Gesetzeslage, der Rechtsprechung und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge voraussetzt.

Ob bei der Realisierung kleiner oder großer Bauvorhaben: Verzögerte oder unterbrochene Bauabläufe können für alle Beteiligte eine existenzielle Bedrohung darstellen. Grundstückskauf, öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren, Architekten- und Ingenieurverträge, Bauausschreibung und Baudurchführung, Generalunternehmer- oder Generalübernehmerverträge, Vergabeverfahren sowie die Vermarktung – jedes Vorhaben birgt ein hohes Risiko an Fehlentscheidungen.

Um hohe Verluste oder gar eine Insolvenz des Bauherrn oder des Bauunternehmers zu vermeiden, ist die Beratung und die Begleitung eines professionellen Partners von Anfang an dringend anzuraten. Wir stehen für Lösungen vom Beginn bis zum Abschluss des Bauvorhabens. Rufen Sie uns an, vereinbaren Sie einen Termin und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für die Verhandlungen oder vor Gericht.

Mit diesen Leistungen stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite:

  • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen
  • Architektenrecht
  • Werklohn- und Honorarklagen
  • Mängel- und Gewährleistungsrecht
  • Bauhandwerkersicherungs­hypotheken
  • einstweilige Verfügungen
  • Prüfung von Bebauungsplänen
  • Baugenehmigungen
  • Verhandlungen mit Behörden
  • Vertretung von Behörden und Baubeteiligten

Ihr Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht

Heiner Soth

Kontakt

SOTH
Rechtsanwälte – Fachanwälte Partnerschaft mbB

Ochsenzoller Straße 179
22848 Norderstedt

Telefon: 040 – 53 43 23 – 0
Telefax: 040 – 53 43 23 – 99
info@soth.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montags bis Donnerstags
10 bis 17 Uhr

Freitags
10 bis 14 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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