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Gewaltschutz und Wohnungs­zuweisung

Leider kommt es im Rahmen von Trennungen manchmal zu Gewalt. Dann ist eine schnelle (gerichtliche) Regelung nötig, die Distanz ermöglicht und dadurch zur Beruhigung beiträgt.

Wenn Ihre Situation gerade akut bedrohlich ist, können Sie immer die Polizei rufen und darum bitten, dass der aggressive Partner aus der Wohnung gewiesen wird. Dadurch gewinnen Sie Zeit, sich rechtlichen Rat einzuholen und erste Schritte in die Wege zu leiten.

Die Polizei kann auch immer wieder gerufen werden, wenn es erforderlich ist. Zögern Sie nicht, diese Unterstützung anzufordern. Häufig beruhigt sich eine eskalierte Situation sofort und dauerhaft, wenn neutrale Personen eingreifen.

Für Frauen gibt es die Möglichkeit mit den Kindern in ein Frauenhaus zu gehen und von dort im geschützten Rahmen das weitere Vorgehen zu planen. Manchmal ist es hilfreich für ein paar Tage zu einer Freundin/ einem Freund zu gehen, um die aufgeheizte Situation zu entschärfen. Sie verlieren damit keine Rechte an der Wohnung oder dem Haus.

Im weiteren Verlauf ist dann zu klären, ob eine Trennung innerhalb der Wohnung/ dem Haus möglich ist oder zu belastend wäre. Wenn die emotionale Situation es nicht zulässt, die Kinder sehr belastet werden oder der Raum nicht genügt, kann für die Zeit der Trennung, also bis zum Ende des Scheidungsverfahrens und danach für immer, gerichtlich geregelt werden, wer in der Wohnung bleiben kann und wer ausziehen muss.

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zu Gewaltschutz und Wohnung

Bärbel Wermuth

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Janina Görs
Telefon: 040 53 43 23 16
E-Mail: goers@soth.de..

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