Arbeitszeugnis
Geht ein Arbeitsverhältnis zu Ende, ist auch die Frage des Arbeitszeugnisses zu regeln. In der Regel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, das Arbeitszeugnis zu formulieren. Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber die Wortwahl nicht vorschreiben. Allerdings muss er sich der allgemein üblichen Zeugnissprache bedienen.
Ist das Arbeitszeugnis unrichtig, enthält es unzulässige Bestandteile oder ist die im Zeugnis enthaltene Bewertung der Führung oder Leistung des Arbeitnehmers nicht richtig, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses in Anspruch nehmen und die Berichtigung des Zeugnisses auch gerichtlich geltend machen.
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Silvia Schwarz
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