• Kanzlei
    • Team
    • Karriere
  • Partner
    • Klaus Soth (bis 2023)
    • Robert Göttsche
    • Tobias Hübner
    • Heiner Soth
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Notare
    • Online-Formulare
  • Menü Menü
  • 040 534323-0
  • info@soth.de
  • Anfahrt

Arbeitszeugnis

Geht ein Arbeitsverhältnis zu Ende, ist auch die Frage des Arbeitszeugnisses zu regeln. In der Regel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, das Arbeitszeugnis zu formulieren. Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber die Wortwahl nicht vorschreiben. Allerdings muss er sich der allgemein üblichen Zeugnissprache bedienen.

Ist das Arbeitszeugnis unrichtig, enthält es unzulässige Bestandteile oder ist die im Zeugnis enthaltene Bewertung der Führung oder Leistung des Arbeitnehmers nicht richtig, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses in Anspruch nehmen und die Berichtigung des Zeugnisses auch gerichtlich geltend machen.

Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Arbeitszeugnis

Robert Göttsche

Vereinbaren Sie einen ersten Termin.

Silvia Schwarz
Telefon: 040 53 43 23 20
E-Mail: schwarz@soth.de.

Rückrufservice

Kontakt

SOTH
Rechtsanwälte – Fachanwälte Partnerschaft mbB

Ochsenzoller Straße 179
22848 Norderstedt

Telefon: 040 – 53 43 23 – 0
Telefax: 040 – 53 43 23 – 99
info@soth.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montags bis Donnerstags
10 bis 17 Uhr

Freitags
10 bis 14 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Parkplätze

Direkt vor der Kanzlei

barrierefreier Zugang

ANFAHRT

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Partner

Klaus Soth (bis 2023)
Robert Göttsche
Tobias Hübner
Heiner Soth

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht
Bau- und Architektenrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Notare

Notare

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Download Formulare
  • Cookie-Einstellungen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen