Ihr Anwalt für Erbrecht.
Ein Glück, dass alles geregelt ist.
Bei der Klärung von Erbschaftsanteilen brechen oft alte Streitigkeiten wieder auf – oder es entstehen neue Diskrepanzen. Manchmal haben sich trotz einer notariellen Beurkundung die Anspruchsverhältnisse grundlegend geändert und müssen nun angepasst werden. Vielleicht haben Sie gerade einen Angehörigen verloren und nun grundsätzliche rechtliche Fragen. Oder Sie selbst möchten mit einem ordentlichen Testament vorsorgen und sicher gehen, dass nach Ihrer Zeit alles gerecht und konfliktfrei geregelt ist.
Das Erbrecht beruht weitestgehend auf historischen Grundsätzen und ist heute eines der vielseitigsten und anspruchsvollsten Rechtgebiete. Genauso facettenreich sind die Fälle, die je nach persönlichen Umständen und Vermögensverhältnissen eine umfangreiche Recherche, viel Erfahrung und tiefes Fachwissen erfordern. Nicht nur in dieser Hinsicht können Sie sich bei SOTH bestens aufgehoben fühlen.
Im Erbfall leisten wir für Sie:
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichteilsergänzungsansprüchen
- Testamentanfechtungen sowie Fragen der Testierfähigkeit
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbscheinverfahren
- Vertretung von Miterben in Erbengemeinschaften.
- Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten und Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Erbrecht mit Auslandsbezug
- Erbfall- und Unterhaltsansprüche
- Recht des Erbverzichts
- Erbrecht mit familienrechtlichen Bezügen
Unsere Leistungen bei testamentarischen Verfügungen:
- Errichtung, Anpassung und Widerruf von Testamenten
- Einzeltestamente
- Unternehmertestamente
- Ehegattentestamente
- Vermächtnisse
- Teilungsanordnungen
- Testamentsvollstreckung
- Behindertentestamente
- Spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften